COVID-19-Präventionskonzept

UPDATE – gültig ab 8. November 2021

Auf Basis der aktuellen COVID-19-Verordnungen und in Abstimmung mit unserem Verband, sowie den Empfehlungen der BSO-Bundessportorganisation müssen wir einige Anpassungen im Ablauf unserer Trainings vornehmen:

Aktuell dürfen wir erwachsene und jugendliche SportlerInnen außerhalb der Schulpflicht (ab 10. Schulstufe, ca. 15 Jahre) nur mit Nachweis gemäß den 2G- Regeln – also im Sinne der Verordnungen geimpft oder genesen – den Zutritt zum Dojo und dem Training erlauben.

Bei schulpflichtigen Kids genügt weiterhin der Nachweis einer Testung im Ninja-Pass. Vorschulkinder benötigen – so im Kindergarten nicht getestet wird – weiterhin keinen Nachweis.

Zum Schutz unseres Umfeldes werden wir wie bisher auf eine Testung der Geimpften und Genesenen vor dem Training (PCR-Testnachweis mit einer Abnahme maximal 72 Stunden vor Trainingsbeginn oder Antigentest vor dem Trainer) bestehen.

Beim Training für die jüngsten in der 17 Uhr Gruppe (Vorschulkinder) ersuchen wir Euch, dass jeweils nur eine Begleitperson mit dem Kind (bei Geschwistern genügt eine Person) mitkommt und gerne auch mitmacht. Diese Begleitperson muss allerdings zwingend einen Nachweis entsprechend der 2G-Regel vorweisen können samt Testung im obenstehenden Sinne.

Anmeldungen für neue Mitglieder und Schnuppertrainings bitte telefonisch unter: 0676 9710362
Einmalig ist dabei das Zusehen der Eltern beim Training gestattet, allerdings unter Einhaltung der obenstehendes Vorgaben.

Bei allen (anderen) SportlerInnen bitten wir Euch, dass NUR die Trainierenden den Dojo betreten.

Obenstehende Nachweise sind für die Dauer des Aufenthalts im Dojo, insbesondere für den Fall einer behördlichen Kontrolle bereitzuhalten.

UPDATE  

JEDES Training bedarf einer Voranmeldung, weil wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Raumgröße) nur eine begrenzte Anzahl von Sportlern pro Einheit einlassen dürfen. Mit der momentanen Regel dürfen max 8 Sportler in unser DOJO.
Daher werden wir bis auf Wiederruf unser Kindertraining weiterhin im Freie durchführen.

ALLE Teilnehmenden ab dem 10. Lebensjahr müssen vor Eintritt einen Nachweis „einer geringen epidemiologischen Gefahr“ (so steht es in der Verordnung) erbringen.
Wie dieser Nachweis geführt werden kann, entnehmt bitte der untenstehenden, detaillierten Auflistung.
Diese Nachweise sind für die Dauer des Aufenthalts im Falle einer behördlichen Kontrolle bereitzuhalten.

Generell ist ab dem Betreten der Räume bis zum Trainingsbeginn bzw. nach Beendigung des Trainings bis zum Verlassen der Räume so gut es geht, zu Haushaltsfremden ein Abstand von 2 Metern einzuhalten und von allen Personen ab 6 Jahren ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz (6-14 Jahre normaler MNS, ab 14 Jahren FFP2- Maske) zu tragen.
Beim Training selbst darf der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden.

Wenn es die Witterung zulässt, möchten wir Euch ersuchen, bereits in der Trainingskleidung und NICHT VOR ENDE DER vorherigen Stunde direkt in den Dojo zu kommen. Die Umkleidebereiche sind nur im Ausnahmefall und dann einzeln zu benützen.

Bitte die Eingangshalle zeitgleich maximal zu zweit zu betreten und direkt in den Saal weitergehen.
Wir werden Euch dort in Empfang nehmen und Administratives mit den Eltern allenfalls vor dem Eingang abwickeln.

Bei allen (anderen) SportlerInnen bitten wir Euch, dass NUR die Trainierenden den Dojo betreten.

Bitte vor jedem Training den Gesundheitszustand von Euch/Eurem Kind genauer als sonst zu checken und im Zweifelsfall zuhause zu bleiben.
Von uns wird im Bedarfsfall bei einzelnen berührungslos die Temperatur gemessen. Sollte diese über 37,5 liegen oder eine Erkrankung (z.B. Husten…) erkennbar sein, könnt Ihr im Interesse der anderen NICHT mitzumachen.

Beachtet kleidungsmäßig, dass wir so gut es geht versuchen werden, die Räume offen und durchlüftet zu halten.

Verzichtet bitte darauf, einander und uns Trainern die Hände zu schütteln. Wir begrüßen uns mit einer Verbeugung, wie im Training üblich.

Wir arbeiten mit Kontakt zu Partnern, allerdings mit größerem Abstand zwischen den Paarungen und mit geringstmöglichem Partnerwechsel.
Gruppenspiele lassen wir aktuell weg.Insbesondere die Kids ersuchen wir diszipliniert auf Abstand zu anderen und auf den zugewiesenen Plätzen zu bleiben und den Anweisungen der Trainer – noch besser als sonst – zu folgen.

Trainierende sollen bei Bedarf einzeln aufs WC gehen UND sich jedenfalls danach die Hände mit Seife waschen (sollte auch ohne der aktuellen Situation selbstverständlich sein).

Trinkpausen im Training erfolgen nicht kollektiv und so gut es geht im zugewiesenen Trainingsbereich.
Darüber hinaus bitten wir Euch, außerhalb der Räumen zu essen oder zu trinken.

Nach der Verabschiedung desinfizieren wir gemeinsam die von Euch genutzten Matten und allenfalls genutzte Trainingsutensilien mit von uns gestelltem Material.
Auch zur Desinfektion von den Händen für zwischendurch bzw. vor und nach dem Training wird Desinfektionsmittel im Eingangsbereich in einem kontaktlosen Spender vorhanden sein.

Nach dem Training ersuchen wir die Trainierenden (groß und klein) den Dojo wieder direkt und unmittelbar zu verlassen.

Bei jedem Training wird eine genaue Anwesenheitsliste, mit dem Vermerk wer mit wem trainiert, geführt.
Im Falle einer COVID-19 Infektion werden die Betroffenen informiert bzw. – falls nötig – diese Listen sowie die Kontaktdaten an die zuständigen Behörden ausgehändigt. Bitte nehmt daher alle eure Digital Karten mit die wir euch schon im letzten Jahr übergeben haben.

GANZ WICHTIG: Bitte informiert uns unverzüglich falls bei Euch ein Verdachtsfall oder eine Infektion auftritt!

Auf Grund der langen Pause und des damit verbundenen größeren Verletzungsrisikos, sowie der nach wie vor nicht absehbaren weiteren COVID-bedingten Entwicklung, werden wir zumindest bis Schulbeginn Wintersemester 2021/22 an keinen Events und Wettkämpfen teilnehmen.
Die nächsten Gürtelprüfungen werden FRÜHESTENS im Wintersemester 2021/22 stattfinden.
Trainiert wird mit diesen Vorgaben bis auf Weiteres und so lange entsprechende Verordnungen gelten.

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Hier die lt. Verordnung anerkannten Nachweise für eine „geringen epidemiologischen Gefahr“ mit deren unterschiedlichen Gültigkeitsspannen:

Testungen:
> ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird, nicht älter als 24 Stunden

> ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests, nicht älter als 48 Stunden

> ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests, nicht älter als 72 Stunden

> eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene, molekularbiologisch bestätigte Infektion

> ein Nachweis über neutralisierende Antikörper (Bluttest), nicht älter als drei Monate

Impfungen:
> Erstimpfung: ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, die nicht länger als drei Monate zurückliegen darf

> Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf

> Einmal-Impfung ab dem 22. Tag: bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, die nicht länger als neun Monate zurückliegen darf

> Einzel-Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf

genesen nach Erkrankung:
Ein Nachweis oder ein Absonderungsbescheid für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich erkrankten Person.

Kann kein Nachweis aus oberstehender Aufzählung vorgelegt werden, können wir euch leider momentan nicht in unser Dojo eintretten lassen
Wir bitten euch hier um Verständniss

Euer Trainerteam